Förderung der Stadt Wien für altersgerechten Umbau

Wer sein Zuhause altersgerecht bzw. barrierefrei gestalten möchte, kann – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – von der Förderaktion der Stadt Wien profitieren. So muss die antragstellende Person mindestens 60 Jahre alt sein und die umzubauende Wohnung bzw. das Eigenheit oder Kleingartenwohnhaus muss als Hauptwohnsitz in Wien geführt sein. Alle weiteren Voraussetzungen und Details zur Förderung finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/pdf/altersgerechte-massnahmen.pdf

 

Für die Antragstellung benötigen Sie zudem einen Kostenvoranschlag für den barrierefreien Umbau. Mit jahrelanger Erfahrung erstellen wir sehr gerne Ihr individuelles Angebot dafür, selbstverständlich unter Berücksichtigung der für die Förderung einzuhaltenden ÖNORM  B 1600 und der Bauordnung für Wien.