Wer sein Zuhause altersgerecht bzw. barrierefrei gestalten möchte, kann – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – von der Förderaktion der Stadt Wien profitieren. So muss die antragstellende Person mindestens 60 Jahre alt sein und die umzubauende Wohnung bzw. das Eigenheit oder Kleingartenwohnhaus muss als Hauptwohnsitz in Wien geführt sein. Alle weiteren Voraussetzungen und Details zur Förderung finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/pdf/altersgerechte-massnahmen.pdf
Für die Antragstellung benötigen Sie zudem einen Kostenvoranschlag für den barrierefreien Umbau. Mit jahrelanger Erfahrung erstellen wir sehr gerne Ihr individuelles Angebot dafür, selbstverständlich unter Berücksichtigung der für die Förderung einzuhaltenden ÖNORM B 1600 und der Bauordnung für Wien.
Erfahren Sie alles über die neue Förderaktion für Badrenovierungen – exklusiv für Wiener Seniorinnen und Senioren
Der Umbau Ihres Badezimmers in eine barrierearme bzw. barrierefreie Zone, wird in manchen Bundesländern gefördert.